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Arbeitsrecht in Zwickau

Wir beraten sowohl Arbeitgeber, als auch Arbeitnehmer sowie Arbeitnehmervertretungen (Betriebsräte & Personalräte) und zwar auf den Gebieten des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts.

Wir entwerfen und prüfen Arbeitsverträge, Abmahnungen und ordentliche oder außerordentliche Kündigungen, jeweils insbesondere auch unter Berücksichtigung der Anforderungen des Kündigungsschutzgesetzes an betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Kündigungen.

Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere auch bei Streitigkeiten um den Lohn/das Gehalt/die Vergütung; die Wirksamkeit von Kündigungen (Kündigungsschutzklage), Arbeitspapiere, die Meldung zur Sozialversicherung, das Arbeitszeugnis, Urlaubsansprüche und Urlaubsabgeltungsansprüche, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und dgl. mehr.

Selbstverständlich bilden wir uns in Veranstaltungen, aber auch durch ständige Lektüre aktueller Fachzeitschriften fort. So sind wir in der Lage, auf die Neuerungen in Literatur und Rechtsprechung zu reagieren und Besonderheiten zu beachten, wie Sie zum Beispiel im Falle krankheitsbedingter Kündigungen, der notwendigen Zustimmung des Integrationsamtes bei der Kündigung eines Schwerbehinderten oder einer gleichgestellten Person, bei der Kündigung älterer Arbeitnehmer, bei Teilzeitarbeit oder bspw. auch dem Vorruhestand gelten.

Gerade auch im Arbeitsrecht ist es besonders wichtig, Chancen und Risiken zutreffend einzuschätzen und den Mandanten vollständig zu beraten, damit dieser seine autonome Entscheidung treffen und mit uns gemeinsam eine optimale Lösung der sich stellenden Probleme erreichen kann. Dabei entwickeln wir Lösungsstrategien, die auf die Bedürfnisse unserer Mandanten zugeschnitten sind.

Wir berücksichtigen, dass es für den Arbeitnehmer um die wirtschaftliche Existenzgrundlage geht. Vertreten wir Arbeitgeber liegt unser Augenmerk auch auf einer zügigen Lösung, um Risiken zu vermeiden und Planungssicherheit zu schaffen.

Donath-Franke

Alter Steinweg 5
08056 Zwickau

Kontakt

Bürozeiten der Kanzlei:

Montags – Freitags von
09:00 – 12:00 Uhr,
Montags & Mittwochs von
13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstags & Donnerstags von
13:00 bis 18:00 Uhr
und Freitags von
13:00 bis 14:30 Uhr

Beratungstermine können telefonisch vereinbart werden. Corona? Wir bieten auch online-Besprechungen an. Bei Bedarf sind auch Termine außerhalb der Sprechzeiten nach Absprache möglich.

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