Rechtstipps
Haftung des Geschäftsführers im für Zahlungen Insolvenzfall
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Häufig verlangen Insolvenzverwalter vom Geschäftsführer den Ersatz derjenigen Beträge, welche die Gesellschaft an Dritte geleistet haben soll, als die Krise (angeblich) bereits eingetreten war.
Nicht selten wird den Forderungen durch Betroffene voreilig nach- oder Klagen durch Gerichte voreilig stattgegeben.
Hier muss gründlich geprüft und energisch gekämpft werden.
Wir konnten den 12. Zivilsenat des OLG Dresden davon überzeugen, dass es der Insolvenzverwalter welcher, jede einzelne Zahlung, die Gegenstand seiner Forderung ist, zumindest so genau darlegen muss, dass auch der jeweilige, angebliche Zahlungsempfänger benannt wird. Weil der Insolvenzverwalter das überwiegend nicht getan hatte, wurde seine Klage über ca. 70.000,00 Euro zu ca. 70 %, also zu ca. 50.000,00 Euro abgewiesen!!!
Dem Einwand des Insolvenzverwalters, er sei zu weiteren Ausführungen nicht in der Lage hielten wir erfolgreich entgegen, dass es die Pflicht des Insolvenzverwalters gewesen wäre, die dazu nötigen weiteren Geschäftsunterlagen mit Verfahrenseröffnung in Besitz zu nehmen.