Familienrecht in Zwickau
Wir beraten und vertreten Ihre Interessen auf allen Gebieten des Familienrechts.
Von der Trennung über die Scheidung bis zur Zeit nach der Scheidung unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung berechtigter und der Abwehr unberechtigter Ansprüche, insbesondere auch auf Unterhalt, Ausgleich des Zugewinns, Versorgungsausgleich, oder Ansprüche aus sonstigem Güterrecht (Gütergemeinschaft oder Gütertrennung). Auch das „Güterrecht“ der außerehelichen Lebensgemeinschaft gehört zu unseren Tätigkeitsfeldern; wir prüfen und streiten für Sie insbesondere auch um Ansprüche bei Schenkungen, unbenannten Zuwendungen, aus ungerechtfertigter Bereicherung und aus Gesellschaftrecht (Innen-GbR; Außen GbR).
Frau Donath-Franke verfügt über langjährige und tiefgreifende Erfahrung und das notwendige Einfühlungsvermögen, um Sie optimal zu vertreten. Dies ist insbesondere in den nicht vermögensmäßigen Auseinandersetzungen im Bereich des Familienrechts von großer Bedeutung, so insbesondere beim Sorgerecht, beim Umgangsrecht, im Rahmen von Adoptionen von Bedeutung. Die zügige Durchsetzung von Ansprüchen, insbesondere Unterhaltszahlungen ist uns ebenso ein Anliegen, wie die zügige abschließende Klärung falls wir mit der Abwehr von Unterhaltsforderungen beauftragt werden, denn auch für den in Anspruch genommenen Schuldner ist wichtig schnellstmöglich zu wissen, ob und wenn ja wieviel Unterhalt er oder sie als Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt schuldet.