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Sozialrecht in Zwickau

Im Sozialrecht verfügen wir über eine mehr als 10 Jahre dauernde Erfahrung bei der Beratung und Vertretung der Interessen unserer Mandanten.

Wir unterstützen unsere Mandanten im gesamten Sozialrecht, wie insbesondere dem Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II, bei Rentenansprüchen, insbesondere wegen Erwerbsunfähigkeit, Erwerbsminderung, der Durchsetzung von Ansprüchen der Schwerbehinderten (Grad der Behinderung, Merkzeichen, Gleichstellung), bei Auseinandersetzungen mit der Krankenkasse (hier ergeben sich Schnittstellen mit dem von uns ebenfalls schwerpunktmäßig bearbeiteten Gebiet des Versicherungsrechts), Ansprüchen wegen Insolvenz und sonstigen Ansprüchen von Leistungen und Teilhabe und natürlich auch der Grundsicherung.

Seit Einführung der Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) befassen wir uns fortdauernd mit der Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandanten gerade auch in diesem Bereich. Die aktuelle Rechtsprechung ist uns daher stets geläufig, ihre Entwicklung konnten wir in der Praxis nicht nur nachvollziehen sondern teilweise durch das Erstreiten entsprechender Urteile mit beeinflussen.

Wir prüfen (Ausgangs-) Bescheide und Widerspruchsbescheide und ergreifen Rechtsmittel, insbesondere nehmen wir Akteneinsicht und erheben Klage. Wir prüfen die anzurechnenden Einkommen der Bedarfsgemeinschaft, ob überhaupt die Voraussetzungen für das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft gegeben sind, die richtige Berechnung der anzusetzenden Kosten für Unterkunft und Heizung und sorgen natürlich – wegen der hohen existentiellen Bedeutung der Ansprüche – dort, wo es angebracht ist, auch im Wege von Eilverfahren (einstweilige Anordnung, landläufig auch: einstweilige Verfügung) für die Anspruchsdurchsetzung.

Donath-Franke

Alter Steinweg 5
08056 Zwickau

Kontakt

Bürozeiten der Kanzlei:

Montags – Freitags von
09:00 – 12:00 Uhr,
Montags & Mittwochs von
13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstags & Donnerstags von
13:00 bis 18:00 Uhr
und Freitags von
13:00 bis 14:30 Uhr

Wir bieten auch online-Besprechungen an. Bei Bedarf sind auch Termine außerhalb der Sprechzeiten nach Absprache möglich.

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