Verkehrsrecht in Zwickau
Schon seit Gründung der Kanzlei vertritt Herr Donath-Franke seine Mandanten auf allen Gebieten des Verkehrsrechts, also im Zivilrecht (zBsp.: Ansprüche bei Verkehrsunfall, Autokauf) des Verwaltungsrechts (insbesondere in Führerscheinsachen), in Ordnungswidrigkeiten und Strafsachen (Bußgeld, Fahrverbot, Geldstrafe, Entzug des Führerscheins, fahrlässige Körperverletzung, Tötung usw.).
Im zivilen Verkehrsrecht befassen wir uns mit der Durchsetzung insbesondere von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall. Hierzu gehören nicht nur die Durchsetzung von Reparaturkosten, des Wiederbeschaffungswertes, von Nutzungsausfall, Mietwagenkosten, Abstellkosten und sämtlicher sonstiger Positionen zur Regulierung des Sachschadens, sondern auch die Durchsetzung der Ansprüche für verletzte Personen, unabhängig von der Art der Verletzungen. Auch hier verfolgen wir stets die aktuelle Rechtsprechung und sind deswegen stets auf dem neuesten Stand, nicht nur in häufigen Problemfällen wie bspw. der Unfallursächlichkeit für ein Halswirbelschleudertrauma.
Die Anwendung der jeweils aktuellsten Tabellen für Schmerzensgeld ist bei uns ebenso selbstverständlich, wie die enge Zusammenarbeit mit Ihnen bei der Ermittlung des für Ihre Beeinträchtigungen angemessenen Satzes. So sorgen wir dafür, dass Beschwerden nicht „unter den Tisch“ fallen und eine optimale Entschädigung durchgesetzt wird.
Auch bei der mit vielen Fehlerquellen ausgestatteten Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen Verdienstausfalls sind wir gewandt und geübt. Nicht nur hier ergeben sich Synergieeffekte wegen anderer Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei, wie bspw. des Medizin-/Arzthaftungsrechts.
Die Ermittlung und Durchsetzung des allzu häufig übersehenen Haushaltsführungsschadens ist bei uns Routine.
Für uns ist es auch selbstverständlich, Ihre Rechtsschutzversicherung erst dann zu informieren, wenn das wirklich nötig ist. Zuerst bemühen wir uns, volle Kostenerstattung von der Gegenseite zu erhalten. So gelingt es in vielen Fällen, dass der Rechtsschutzversicherer überhaupt nichts von dem Schadensfall erfährt und diesen mithin nicht als Risikoverwirklichung bewertet. Dies kann nämlich direkt oder in Verbindung mit späteren Fällen zu einer Beitragserhöhung, dem Erfordernis einer Selbstbeteiligung oder einer Erhöhung der Selbstbeteiligung, oder gar zur Kündigung des Versicherungsvertrages führen.
Nicht nur insofern haben Sie besondere Vorteile daraus, dass Herr Donath-Franke gleichzeitig das Versicherungsrecht bearbeitet. Auch im Hinblick auf Ihre Fahrzeugversicherungen, insbesondere die Vollkaskoversicherung, vertreten wir Sie bei Verkehrsunfallangelegenheiten effektiv. Das Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers in der Schadensversicherung ist für uns kein Exot, sondern ein gebräuchliches Werkzeug, mit dem es uns häufig gelingt, Sie auch dann, wenn eine Mithaftung besteht, unter Ausnutzung Ihrer Kaskoversicherung sowohl in den Genuss weitreichender Ersatzleistungen, als auch der vollen Erstattung Ihrer Selbstbeteiligung zu bringen.
Im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht verteidigen wir Sie effektiv. Uns ist bekannt, wo häufig Schwachstellen in der Anklage liegen, unabhängig davon, ob es sich um Fälle von Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr, Straßenverkehrsgefährdung oder Unfallflucht handelt. Gerade im letztgenannten Fall haben wir in unserer Praxis festgestellt, dass der Vorwurf oft zu Unrecht erhoben wird, was allerdings nur bei einer genauen juristischen Bewertung und mit profunden Kenntnissen aktueller Literatur und Rechtsprechung erkannt werden kann.
Selbstverständlich erstreckt sich unsere langjährige praktische Erfahrung auch auf die Fälle der Verhängung von Bußgeldern und Fahrverbot, sei es dass der „Blitzer“ zugeschlagen hat und eine Geschwindigkeitsmessung zu prüfen ist, sei es dass angeblich der Abstand (Abstandsunterschreitung) unterschritten wurde, sei es dass angeblich das Rotlicht einer Lichtsignalanlage (Ampel) missachtet wurde oder sei es dass eine Vorfahrtsverletzung oder sonst ein Verkehrsverstoß – vielleicht sogar mit Unfallfolge – vorgeworfen wird.
Wir sind auf diese Fälle eingerichtet und kennen auch hier nicht nur jeweils die aktuelle Literatur und Rechtsprechung, sondern arbeiten auch mit bewährten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen auf dem Gebiet der Verkehrsmesstechnik zusammen, von denen wir aufgrund jahrelanger Zusammenarbeit wissen, dass diese Messgerät und Messverfahren akribisch überprüfen und Fehler und Zweifel, wo sie begründet sind, auch aufdecken.
Abgesehen davon sind uns selbstverständlich auch die teilweise nur schwer aufzufindenden behördlichen Richtlinien für Verkehrsmessungen bekannt, so dass wir stets auch prüfen können, ob die Verwaltung ihre durch solche Richtlinien herbeigeführte Eigenbindung über den Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet oder verletzt hat.
Wir betreiben die Verteidigung in Bußgeldsachen nicht als Nebengeschäft und sehen solche Verfahren auch nicht als Bagatellen an, in die man nur wenig Zeit zu investieren braucht. Vielmehr arbeiten wir jeden einzelnen Fall genau ab und fertigen dort, wo dies zur Verteidigung angebracht ist, durchaus aufwendige Verteidigungsschriften an.
Aufgrund unserer Erfahrungen sind wir gerade auch in der Lage, frühzeitig festzustellen, welche Erfolgsaussichten eine Verteidigung bietet. Wir wissen, dass nicht der ein guter Verteidiger ist, der stets auf Freispruch plädiert, sondern derjenige der frühzeitig erkennt, welche Aussichten ein Fall hat und was deswegen ein gutes Ergebnis im Einzelfall ist.
So erreichen wir für unsere Mandanten optimale Ergebnisse. In enger Abstimmung mit Ihnen treffen wir dabei auch Verfahrensabsprachen (sogenannter Deal) mit denen dort, wo ein Freispruch fernliegt, die Rechtsfolgen in Grenzen gehalten werden, etwa insbesondere ein Fahrverbot vermieden wird.