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Medizinrecht, insbesondere Arzthaftung in Zwickau

Seit inzwischen 15 Jahren ist Herr Donath-Franke praktisch auf dem Gebiet des Medizinrechts, insbesondere des Arzthaftungsrechts tätig. Er unterstützt seine Mandanten bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche insbesondere bei Behandlungsfehlern, aber auch bei Fehlern von Medizinprodukten, wie insbesondere Heilmittel, Heilhilfen, Prothesen oder Medikamenten.

Auch auf diesem Gebiet bildet sich Herr Donath-Franke regelmäßig fort. Unsere Kanzlei ist derzeit ausschließlich im Rahmen der Vertretung der Interessen von Patienten tätig, so dass keine Abhängigkeit von Haftpflichtversichern befürchtet werden muss.

Wir gehen der Frage nach, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und insbesondere auch, ob Voraussetzungen für Beweiserleichterungen gegeben sind. Wo es geboten ist, schalten wir den medizinischen Dienst der Krankenkassen oder auch die zuständige Schlichtungsstelle bzw. Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen ein.

Selbstverständlich prüfen wir auch, ob Sie im Hinblick auf den Eingriff (die Operation) oder die sonstige ärztliche Behandlung, sei es im Krankenhaus, sei es durch den Hausarzt, sei es durch den ambulant arbeitenden Chirurgen, oder aber auch den Zahnarzt, vollständig und ordnungsgemäß aufgeklärt wurden, oder ob bereits mangels richtiger Aufklärung eine Haftung des Arztes oder Zahnarztes in Betracht kommt.

Wir erarbeiten mit Ihnen die einzelnen Anspruchspositionen, die vielgestaltig sind. So ist insbesondere an Verdienstausfall (Lohnentgang, Gewinnausfall, Umsatzrückgang, Gehaltsschäden), den (oft vergessenen) Haushaltsführungsschaden, Schmerzensgeld und den Ersatz von Heilbehandlungskosten zu denken. Beim Tod eines Angehörigen, ist insbesondere an den Unterhaltsschaden zu denken. Im Rahmen von Behandlungsfehlern anlässlich einer Geburt, insbesondre in Fällen der durch Behandlungsfehler verursachten Behinderung des Kindes, ist der entsprechende Mehrbedarf geltend zu machen.

Stets arbeiten wir eng mit Ihnen zusammen, sind sensibel für Ihre besonderen Wünsche und nehmen Rücksicht auf Ihre emotionale Lage.

Die Fristen für die Verjährung von Ansprüchen behalten wir, wie auch auf jedem anderen Rechtsgebiet, streng im Blick.

Auch für Schadenersatzansprüche die sich im Rahmen von Fehlern bei der Pflege älterer oder behinderter Personen ergeben sei es gegen private Pflegedienste oder in Bezug auf Pflegeheime finden Sie in uns den richtigen Ansprechpartner.

Donath-Franke

Alter Steinweg 5
08056 Zwickau

Kontakt

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09:00 – 12:00 Uhr,
Montags & Mittwochs von
13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstags & Donnerstags von
13:00 bis 18:00 Uhr
und Freitags von
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