Versicherungsrecht in Zwickau
Im Versicherungsrecht vertreten wir ausschließlich Versicherungsnehmer und sind von der Versicherungswirtschaft unabhängig.
Wir unterstützen Sie – aufgrund jahrelanger praktischer Erfahrung versiert – bei der Durchsetzung Ihrer vertraglichen Ansprüche.
Die Durchsetzung solcher Ansprüche erfordert in der Regel eine umfassende Sachverhaltsermittlung und Beschreibung. Dies wird häufig übersehen. Das Bedingungswerk muss im Einzelnen geprüft werden. Es ist erforderlich, dass er Anwalt Spezialkenntnisse im Versicherungsrecht hat, wenn er erkennen will, wo die „Stolpersteine“ liegen.
Auf diese Weise gelingt es, Ihre Erfolgsaussichten bei der Durchsetzung von Ansprüchen effektiv zu erhöhen, seien es Ansprüche aus der Krankenversicherung, aus der Unfallversicherung, aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, aus der Hausratversicherung, aus der Gebäudeversicherung, der Haftpflichtversicherung, der Kaskoversicherung, der Lebensversicherung, der Reiserücktrittsversicherung usw..
Wir wissen was eine Versicherung zum gleitenden Neuwert ist und was dies bedeutet. Wir wissen welche Entschädigungsvoraussetzungen bestehen und welche Einwendungen von Versicherern gern (nicht selten auch zu Unrecht) vorgebracht werden und wie diesen zu begegnen ist.
Selbstverständlich verteidigen wir Sie auch gegen ungerechtfertigte Beitragsforderungen.
Auch hier kommen uns unsere praktische Erfahrung und die stetige Beobachtung von Literatur und Rechtsprechung zu Gute.
So ist bspw. vielen unbekannt, dass ein Krankenversicherer Beitragsansprüche trotz unwirksamer Kündigung des Vertrags durch den Kunden verlieren kann, wenn er nicht darauf hingewiesen hat, dass die Kündigung den Nachweis einer Anschlusskrankenversicherung voraussetzt.